Maschinensicherheit und CE-Konformität - Grundlagenwissen für die Fachkraft für Arbeitssicherheit

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Kursinformation
In diesem Seminar werden die Übergänge zwischen Betreiber- und Herstellerpflicht aufgezeigt. Die Entscheidung, wann eine CE-Kennzeichnung durch den Hersteller gesetzeskonform oder gesetzeswidrig ist, basiert auf gesetzlichen Anforderungen, welche der Seminarteilnehmer kennen lernt. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit lernt, den Anforderungen an Maschinensicherheit und CE-Konformität in ihrer täglichen Arbeit unter dem Aspekt des Arbeitsschutzes gesetzteskonform nachzukommen und beides zu integrieren.
INHALTE
- Einordnung der Begrifflichkeiten/Definitionen und aktuelle Herausforderungen in der Tätigkeit als Fachkraft für Arbeitssicherheit. Warum sind CE-Kenntnisse notwendig?
- Gefährdungs- vs. Risikobeurteilung, Unterschiede und gemeinsame Ziele
- Achtungspunkte bei der Bestellung von Maschinen und Anlagen unter dem Aspekt Arbeitsschutz/-sicherheit und Maschinensicherheit
- Bedeutung von CE-Kennzeichen und anderen Kennzeichnungen an Maschinen, Maschinenkomponenten und Anlagen
- Abgrenzung Betriebssicherheitsverordnung (Betreiberpflichten) und 9. ProdSV /EG-Maschinenverordnung (Herstellerpflichten)
- Handlungsempfehlungen für den Alltag
- Spezialfälle:
- Wann hat der Betreiber bestimmte Herstellerpflichten zu übernehmen?
- Was ist nach BetrSichV zu beachten, wenn der Betreiber einen Generalunternehmer mit der CE-Kennzeichnung beauftragt/ Anforderungen aus den beiden europäischen Gesetzen
Veranstaltungsort
Das Seminar findet als Live-Online-Training statt.
Zielgruppe
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeiter aus dem Qualitätsmanagement
- Verantwortliche für die CE-Koordination/-Kennzeichnung, Geschäftsführung
Beim Bestehen werden Teilnehmern 2 VDSI-Arbeitsschutzpunkte verliehen.
Termine und Zeitpläne
31.01.2023 Online
Online 08:30-16:30 Uhr