Aufsichtsführender nach TRGS 507 zum Freimessen
3 Tage
Kurs
Neu-Ulm / Inhouse
Beim Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen nach der DGUV Regel 113-004 und der TRGS 507 wird gefordert, dass durch den Unternehmer auf Grundlage von §13 Arbeitsschutzgesetz in Verbindung mit §7 Arbeitsschutzgesetz geeignete Personen als „Aufsichtsführender“ schriftlich zu beauftragen sind und diese u.a. die Einhaltung der Schutzmaßnahmen beim Betreten, Befahren oder Einsteigen überwachen.
Der Unternehmer darf für diese Aufgaben nur Personen heranziehen und beauftragen, welche dazu unter anderem fachlich geeignet sind. Die Technische Regel für Gefahrstoffe 507 erläutert dezidiert in welchen Kernbereichen Kompetenzen nachgewiesen werden müssen um diese Aufgabe rechtssicher wahrnehmen zu können.
An dieser Stelle beschreibt der Gesetzgeber auch die Möglichkeit (TRGS 507 Anlage 3), dass nicht vorhandene Kernkompetenzen im Rahmen einer Schulung mit anschließender Prüfung, bei grundsätzlicher Eignung, nachgeholt werden können.
Terminübersicht
Kursname | Datum |
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Lerninhalte:
Vorschriften und Regelwerke:
- Gefahrstoffverordnung,
- Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 507, 555, 900, 905,
- Betriebssicherheitsverordnung,
- Hafensicherheitsverordnung/Landesgefahrgutverordnung Hafen,
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS),
- Unfallverhütungsvorschriften,
- BG-Regel „Arbeiten in Behältern, Silos und engen Räumen“ (BGR 117-1 bzw. DGUV Regel 113-004),
- BG-Information „Arbeiten in engen Räumen“ (BGI 534).
Chemische und physikalische Grundlagen
- Grundbegriffe,
- Sicherheitsdatenblätter
Gefährdungsbeurteilung
- Gefährdungsermittlung,
- Freimessen,
- Bewertung der Gefährdungen.
Organisatorische Schutzmaßnahmen
- Unterweisung,
- Aufsichtführender,
- Sicherungsposten,
- Erlaubnisschein / Betriebsanweisungen,
- Vergabe von Arbeiten,
- Koordinierung der Arbeiten.
Technische Schutzmaßnahmen - Technische Lüftung / Berechnung des Mindestluftvolumenstromes,
- Zündschutz,
- Zugangsöffnungen und Zugangsverfahren.
Freimessen
- Messverfahren und Messgeräte,
- Messtechnische Uberwachung der Arbeiten.
Persönliche Schutzausrüstung
- Atemschutz.
- Schutzkleidung.
- Hygienische Schutzmaßnahmen
- Notfall- und Rettungsmaßnahmen
- Rettungsgeräte,
- Feuerlöscheinrichtungen.
Praktische Übungen: Messverfahren sowie Be- und Entlüftung und Rettung von Personen aus engen
Räumen
Welche Vorteile bietet es dem Unternehmer die Schlüsselposition „Aufsichtsführender“ für das Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen formell und inhaltlich richtig zu besetzen?:
Die Einhaltung der Vorschriften und die Bestellung eines „Aufsichtsführenden“ gemäß der DGUV Regel 113-004 und der TRGS 507 bietet dem Unternehmer eine Reihe von Vorteilen:
- Rechtliche Konformität:
Die ordnungsgemäße Bestellung eines „Aufsichtsführenden“ gewährleistet die Einhaltung
gesetzlicher Vorschriften, insbesondere gemäß §13 des Arbeitsschutzgesetzes. Dies minimiert das Haftungsrisiko des Unternehmers und stellt sicher, dass rechtliche Anforderungen erfüllt werden. - Erhöhte Sicherheit am Arbeitsplatz:
Die Anwesenheit eines qualifzierten „Aufsichtsführenden“ trägt dazu bei, dass die Sicherheitsmaßnahmen beim Betreten, Befahren oder Einsteigen in Behälter, Silos und enge Räume effektiv überwacht und eingehalten werden. Dies führt zu einer insgesamt sichereren
Arbeitsumgebung. - Prävention von Unfällen und Gesundheitsrisiken:
Durch die Fachkenntnisse des „Aufsichtsführenden“ werden potenzielle Gefahren frühzeitig
erkannt und geeignete Maßnahmen ergriffen. Dies trägt dazu bei, Unfälle zu verhindern und das
Risiko von Gesundheitsrisiken zu minimieren. - Verbessertes Notfallmanagement:
Ein qualifizierter „Aufsichtsführender“ kann im Falle eines Notfalls schnell und effektiv reagieren,
was die Chancen für eine erfolgreiche Notfallbewältigung erhöht und die Auswirkungen von
Zwischenfällen bei der Rettung minimiert. - Effziente Arbeitsabläufe:
Die klare Zuweisung der Verantwortung an einen „Aufsichtsführenden“ sorgt für geordnete und
effziente Arbeitsabläufe. Dies ermöglicht eine strukturierte und ökonomische Durchführung von
Tätigkeiten in Behältern, Silos und engen Räumen. - Vertrauen der Mitarbeiter:
Die sorgfältige Auswahl und Beauftragung eines kompetenten „Aufsichtsführenden“ kann das
Vertrauen der Mitarbeiter in die Sicherheitsmaßnahmen und den Schutz am Arbeitsplatz stärken. - Reduzierung von Haftungsrisiken:
Die klare Definition von Verantwortlichkeiten und die Einhaltung der Anforderungen der TRGS 507 tragen dazu bei, Haftungsrisiken zu reduzieren und schützen den Unternehmer und das
Unternehmen vor rechtlichen Konsequenzen und Regressansprüchen.
Insgesamt trägt die ordnungsgemäße Bestellung eines „Aufsichtsführenden“ dazu bei, die Sicherheit zu erhöhen, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen und die Effzienz der Arbeitsabläufe zu verbessern. Dies resultiert in einem insgesamt sichereren und rechtskonformen Arbeitsumfeld.
Zielgruppe:
Der zertifzierte Lehrgang zum „Aufsichtsführenden“ richtet sich an verschiedene Zielgruppen, die berufich mit der Durchführung von Arbeiten in Behältern, Silos oder engen Räumen, wie z.B. in der Fernwärme, Kraftwerken, Schiffswerften und Abwassersystemen zu tun haben.
- Personen, die für die Sicherheit am Arbeitsplatz verantwortlich sind und spezifsche Kenntnisse im Bereich des Befahren und Betreten von engen Räumen benötigen.
- Entscheidungsträger und Unternehmer, die für die Gewährleistung sicherer Arbeitsbedingungen und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verantwortlich sind.
- Personen, die in Produktionsumgebungen arbeiten, in denen tragbare Gaswarntechnik aufgrund der Tätigkeiten oder der eingesetzten Produkte erforderlich ist.
- Personen, die im Bereich Umweltschutz und Arbeitssicherheit tätig sind und spezifische Kenntnisse im Freimessen bzw. beim Befahren von Behältern benötigen.
- Mitarbeiter, die Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten in geschlossenen Räumen oder Schächten / Kanälen durchführen und daher mit den Anforderungen der Schutzmaßnahmen und Freimessens vertraut sein müssen.
- Betriebsingenieure und Techniker
- Personen im technischen Bereich, die für die Sicherheit in industriellen Anlagen, abwassertechnischen Systemen verantwortlich sind.
Kursformat:
3 Tage (mit Zwischenqualifkation zum Freimesser nach DGUV Regel 113-004 und DGUV Grundsatz 313-002)
Sichere Wege, klare Verantwortung: In nur 3 Tagen zum zertifzierten Aufsichtsführenden für das Befahren von Behältern, Silos und engen Räumen – mit zusätzlicher Zwischenqualifkation zum Freimessen nach DGUV Grundsatz 313-002
Zielsetzung
Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben
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