Unterweisung „Benutzung von Atemschutzgeräten nach DGUV Regel 112-190 und DGUV Grundsatz 312-190“
Sicherheit im Umgang mit Atemschutzgeräten: Ihre Mitarbeiter optimal unterwiesen
In vielen Arbeitsbereichen sind Beschäftigte potenziellen Gefahren durch Schadstoffe in der Atemluft oder Sauerstoffmangel ausgesetzt. Um die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten, gibt die DGUV Regel 112-190 verbindliche Vorgaben für den Einsatz und die sichere Nutzung von Atemschutzgeräten. Diese Regel dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten, sondern stellt auch sicher, dass Arbeitgeber ihre Pflichten im Arbeitsschutz erfüllen.
Atemschutzgeräte ermöglichen es, in gefährlichen Umgebungen sicher zu arbeiten, indem sie schädliche Stoffe filtern oder eine unabhängige Atemluftversorgung gewährleisten. Voraussetzung dafür ist jedoch die korrekte Auswahl, Benutzung und Wartung der Geräte sowie eine umfassende Unterweisung der Mitarbeitenden. Die DGUV Regel 112-190 bietet dazu einen klaren Rahmen und konkrete Handlungsanweisungen
- Unternehmer, Führungskräfte
- Alle Beschäftigte welche Atemschutzgeräte anwenden
- Fachkräfte für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte


Seminarinhalte gemäß DGUV Regel 112-190
Die DGUV Regel 112-190 regelt die sichere Verwendung von Atemschutzgeräten in Arbeitsbereichen mit gefährlicher Atemluftbelastung. Ziel ist der Schutz der Gesundheit der Beschäftigten durch klare Vorgaben zur Auswahl, Nutzung, Pflege und Wartung von Atemschutzgeräten. Die wichtigsten Inhalte sind:
- Einsatzbereiche und Gefährdungsbeurteilung:Atemschutzgeräte sind einzusetzen, wenn Atemluftbelastungen wie Schadstoffe oder Sauerstoffmangel vorliegen. Die Auswahl basiert auf der Gefährdungsbeurteilung (Art und Konzentration der Schadstoffe, Einsatzbedingungen).
- Arten von Atemschutzgeräten:Filtrierende Geräte: z. B. Partikel- oder Gasfiltermasken. Isolierende Geräte: z. B. Pressluftatmer oder Kreislaufgeräte.
- Anforderungen an Nutzer:Beschäftigte müssen arbeitsmedizinisch untersucht (G26) und regelmäßig unterwiesen werden. Der korrekte Sitz der Geräte ist sicherzustellen (z. B. Dichtsitzprüfung).
- Nutzung und Tragezeiten:Vorgaben zu maximalen Tragezeiten je nach Gerät und Belastung. Pausenregelungen zur Vermeidung von Überbeanspruchung.
- Pflege, Wartung und Lagerung:Reinigung und Desinfektion nach jedem Einsatz. Regelmäßige Wartung durch geschultes Personal. Lagerung unter sauberen und trockenen Bedingungen.
- Unterweisung und Schulung:Vor dem ersten Einsatz und jährlich wiederkehrende Unterweisungen. Praktische Übungen zur Anwendung und Notfallmaßnahmen.
Die DGUV Regel 112-190 bietet eine umfassende Grundlage, um die sichere Verwendung von Atemschutzgeräten im Arbeitsalltag zu gewährleisten und die Gesundheit der Beschäftigten nachhaltig zu schützen.
Flexible Schulungslösungen für Ihr Team:
Beim Kunden vor Ort:
- Vor-Ort-Schulungen:Wir kommen zu Ihnen, um Ihre Mitarbeiter am gewohnten Arbeitsplatz, bzw. direkt in Ihrem Unternehmen zu schulen.
Dauer der Unterweisung in Abhängigkeit der verwendeten Schutzgeräte zwischen 0,5 und 2 Tage
18 Jahre alt
Unsere Stärken für Ihre Sicherheit:
- Erfahrene Trainer:Unsere Experten bringen sowohl fundiertes Fachwissen als auch praxisnahe Erfahrungen ein.
- Praxisnahe Schulungen:Wir kombinieren theoretische Inhalte mit praktischen Übungen für ein tiefgehendes Verständnis.
- Persönliche Betreuung:Kleine Gruppengrößen ermöglichen eine individuelle und intensive Lernerfahrung.
- Aktuelle Standards:Unsere Schulungen basieren stets auf den neuesten Sicherheitsrichtlinien und gesetzlichen Vorgaben.
Eine Teilnahmebescheinigung wird ausgehändigt
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
Auf Anfrage