Arbeitssicherheit
Eine lohnende Investition in Sicherheit
1996 wurde der Arbeits- und Gesundheitsschutz in deutschen Unternehmen und Verwaltungen neu geregelt, europäisches in nationales Recht umgesetzt. Das seither geltende Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt grundlegende Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Arbeitnehmern; sein wichtigstes Ziel ist in § 1 verankert – die Gesundheit der Beschäftigten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. In der Praxis bedeutet dies: Der Arbeitgeber ist für Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich und hat Vorsorge gegen Unfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu treffen. Er muss dazu Fachkräfte für Arbeitssicherheit (SiFa) bestellen, die ihn entsprechend beraten und unterstützen. Die Beschäftigten haben ein Recht darauf, über Gesundheitsfragen am Arbeitsplatz unterwiesen zu werden, und die Pflicht, die für ihren Arbeitsplatz geltenden Vorschriften zu beachten.
Mit unserer langjährigen Erfahrung und Expertise im Bereich Brandschutz unterstützen wir Sie dabei, die besten Praktiken zu implementieren und die Sicherheitsstandards in Ihrem Betrieb zu erhöhen.