Kranschulung – Bedienberechtigung für Krananlagen
Das Führen von Krananlagen erfordert nicht nur technisches Verständnis, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortung. Fehlerhafte Bedienung kann zu schweren Personen- oder Sachschäden führen. Aus diesem Grund fordern die DGUV Vorschrift 52 sowie der DGUV Grundsatz 309-003 eine fundierte Ausbildung und schriftliche Beauftragung für Kranführer. Die DHRW Akademie bietet eine praxisnahe Kranschulung für Hallen-, Brücken-, Portal- und Drehkrane. Teilnehmende erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen anerkannten Kranschein und sind befähigt, Krananlagen sicher und regelkonform zu bedienen.
- Rechtliche Grundlagen: DGUV Vorschrift 52, DGUV G 309-003, BetrSichV
- Aufbau und Funktion verschiedener Krantypen (Hallen-, Brücken-, Portal-, Drehkrane)
- Anschlagmittel und Lastaufnahmeeinrichtungen
- Sicherheitsregeln für den Kranbetrieb
- Sicht- und Funktionsprüfung vor Einsatzbeginn
- Verhalten bei Störungen, Lastschwingungen, Absturzgefahr
- Kommunikation mit Einweisern / Signalgebern
- Praktische Übungen zur Lastaufnahme, Bewegung und Positionierung
- Theoretische und praktische Abschlussprüfung
1 bis 2 Tage (je nach Vorkenntnissen und Kranart)
Kranschein / Bedienberechtigung nach DGUV G 309-003
Die Schulung erfüllt die Anforderungen der DGUV Vorschrift 52 und des DGUV Grundsatzes 309-003. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen anerkannten Kranschein und sind zur sicheren Bedienung von Krananlagen berechtigt.
- Mindestalter: 18 Jahre
- Körperliche und geistige Eignung (Empfehlung: G25-Untersuchung)
- Ausreichende Sprachkenntnisse zur sicheren Kursteilnahme
Mitarbeitende in Produktion, Lager, Bau und Industrie, die Hallen-, Brücken-, Portal- oder Drehkrane bedienen sollen – sowohl Neueinsteiger als auch erfahrene Bediener im Rahmen von Wiederholungsschulungen.
Telefon: 0731 14113924
E-Mail: info@dhrw-akademie.de
Website: https://dhrw-akademie.de
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
Auf Anfrage