044-2025

Kranschulung – Bedienberechtigung für Krananlagen

1–2 TageKranschein / Bedienberechtigung nach DGUV G 309-003In-House beim Kunden oder im Schulungszentrum

Das Führen von Krananlagen erfordert nicht nur technisches Verständnis, sondern auch ein hohes Maß an Verantwortung. Fehlerhafte Bedienung kann zu schweren Personen- oder Sachschäden führen. Aus diesem Grund fordern die DGUV Vorschrift 52 sowie der DGUV Grundsatz 309-003 eine fundierte Ausbildung und schriftliche Beauftragung für Kranführer. Die DHRW Akademie bietet eine praxisnahe Kranschulung für Hallen-, Brücken-, Portal- und Drehkrane. Teilnehmende erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen anerkannten Kranschein und sind befähigt, Krananlagen sicher und regelkonform zu bedienen.

  • Rechtliche Grundlagen: DGUV Vorschrift 52, DGUV G 309-003, BetrSichV
  • Aufbau und Funktion verschiedener Krantypen (Hallen-, Brücken-, Portal-, Drehkrane)
  • Anschlagmittel und Lastaufnahmeeinrichtungen
  • Sicherheitsregeln für den Kranbetrieb
  • Sicht- und Funktionsprüfung vor Einsatzbeginn
  • Verhalten bei Störungen, Lastschwingungen, Absturzgefahr
  • Kommunikation mit Einweisern / Signalgebern
  • Praktische Übungen zur Lastaufnahme, Bewegung und Positionierung
  • Theoretische und praktische Abschlussprüfung

1 bis 2 Tage (je nach Vorkenntnissen und Kranart)

Kranschein / Bedienberechtigung nach DGUV G 309-003

Die Schulung erfüllt die Anforderungen der DGUV Vorschrift 52 und des DGUV Grundsatzes 309-003. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmenden einen anerkannten Kranschein und sind zur sicheren Bedienung von Krananlagen berechtigt.

  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Körperliche und geistige Eignung (Empfehlung: G25-Untersuchung)
  • Ausreichende Sprachkenntnisse zur sicheren Kursteilnahme

Mitarbeitende in Produktion, Lager, Bau und Industrie, die Hallen-, Brücken-, Portal- oder Drehkrane bedienen sollen – sowohl Neueinsteiger als auch erfahrene Bediener im Rahmen von Wiederholungsschulungen.

Nettopreis (zzgl. MwSt.)

Auf Anfrage

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